Flexible Plankostenrechnung

 
Eine flexible Plankostenrechnung muss in der Lage sein, die für den Punkt der Planbeschäftigung ermittelten Plankosten in Sollkosten umzuwandeln. Sollkosten sind die Plankosten bei Istbeschäftigung. Dazu müssen die Plankosten in fixe und variable Anteile aufgespalten werden.

Mit dieser Methode ist eine Ursachenanalyse der Kostenabweichung möglich.

Flexible Plankostenrechnung
Flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis Flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis
Für die Kostenstellenrechnung erfolgt zur Kostenkontrolle eine Aufteilung in fixe und variable Anteile. Diese Trennung wird aber nicht bei der Kostenträgerrechnung durchgeführt. Hier erfolgt sowohl in der Kostenstellenrechnung als auch in der Kostenträgerrechnung eine Trennung in fixe und variable Anteile. Die Grenzplankostenrechnung ist eine Weiterentwicklung der flexiblen Plankostenrechnung auf Basis von Teilkosten.

Flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis

Durch die Aufspaltung der Plankosten in fixe und variable Anteile, wird die Beschäftigungsabweichung aus dem Soll-Ist-Vergleich herausgehalten. Preiseinflüsse werden durch die Verwendung fester Verrechnungspreise (Planpreise) ebenfalls eliminiert. In der Plankostenrechnung werden sowohl die Planmengen als auch die Istmengen mit Planpreisen bewertet. Die Preisabweichung ist in der Grafik also nicht erkennbar.

Im Gegensatz zur starren Plankostenrechnung wird eine Beschäftigungsabweichung und eine Verbrauchsabweichung ermittelt.

Bei der Beschäftigungsabweichung handelt es sich aber nicht um eine wirkliche Kostenabweichung sondern um Differenzen durch verrechnete Fixkosten (Proportionalisierung).

 
Den Kostenträgern wird in diesem System neben den variablen Kosten ein proportionaler Fixkostenanteil zugerechnet. Damit ist eine entscheidungsorientierte Kostenrechnung nicht möglich.

Zusammenfassung:

  • Die fixen und variablen Kosten werden getrennt voneinander betrachtet.
  • Die Gesamtabweichung wird in eine Beschäftigungsabweichung und eine Verbrauchsabweichung aufgespalten.
  • Durch die Berechnung der Sollkosten (Plankosten bei Istbeschäftigung) gibt es eine brauchbare Möglichkeit der Kostenkontrolle.
  • Negativ: Proportionalisierung der Fixkosten
  • Negativ: Den Kostenträgern wird ein proportionaler Fixkostenanteil zugerechnet.
  • Eine entscheidungsorientierte Kostenrechnung ist nicht möglich.

Flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis

Bei der Grenzplankostenrechnung handelt es sich um eine flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis. In der Kostenstellen- als auch in der Kostenträgerrechnung wird eine Trennung der fixen und variablen Kostenbestandteile vorgenommen. Die Kostenstellenrechnung verzichtet aber auf die Verrechnung der fixen Kosten. Damit wird in diesem System die Proportionalisierung der Fixkosten vermieden. Der Plankostenverrechnungssatz enthält nur variable Kosten. Die Grenzplankostenrechnung kennt damit keine Beschäftigungsabweichung. Der Plankostenverrechnungssatz wird für die Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen und für die Kostenträgerrechnung verwendet.

Die Fixkosten gehen also nicht in die Kostenträgerstückrechnung ein. Sie werden als Block in der Kostenträgerzeitrechnung berücksichtigt.

Zusammenfassung:

  • In Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung wird zwischen fixen und variablen Kosten unterschieden.
  • Verrechnungssätze berücksichtigen nur proportionale Kosten.
  • Keine Proportionalisierung der Fixkosten.
  • Fixe Kosten werden direkt in die Ergebnisrechnung übernommen.
  • Die Grenzplankostenrechnung kennt keine Beschäftigungsabweichung.
  • Durch die Ermittlung der Verbrauchsabweichung gibt es eine brauchbare Möglichkeit der Kostenkontrolle.
  • Entscheidungsorientierte Kostenrechnung