Starre Plankostenrechnung

 
Bei dieser Form der Plankostenrechnung erfolgt keine Aufteilung in fixe und variable Kosten. Es werden nur die Plankosten bei Planbeschäftigung ermittelt. Dieser Wert wird unverändert in den Soll-Ist-Vergleich übernommen (auch dann, wenn die Istbeschäftigung von der Planbeschäftigung abweicht). Es werden keine Sollkosten ermittelt.

Mit dieser Methode kann man nur die Gesamtabweichung feststellen. Eine Ursachenanalyse der Kostenabweichung ist nicht möglich. Damit ist die starre Plankostenrechnung zu Steuerungs- und Kontrollzwecken ungeeignet.

Zusammenfassung:

  • Es erfolgt keine Trennung fixer und variabler Kosten.
  • Die fixen Kosten werden proportional auf die Kostenträger verteilt.
  • Die Gesamtabweichung enthält sowohl fixe als auch variable Kosten.
  • Die Abweichungsursachen können nicht genau bestimmt werden.
  • Die starre Plankostenrechnung ist zur Wirtschaftlichkeitsüberprüfung nicht geeignet.