Der Kostenartenplan

 
Eine aussagefähige Kostenartenkontrolle setzt einen systematisch gestalteten Kostenartenplan voraus. Der Kostenartenplan unterstützt die Erfassung und Zuordnung der Kosten.

Der Kontenplan der Finanzbuchhaltung bietet die Basis für den Aufbau eines Kostenartenplans. Ein Beispiel für die Grobgliederung der Kostenarten bietet der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR) in der Kontenklasse 4 (Kostenarten):

  • 40 Fertigungsmaterial (Rohstoffe, Fertigteile und Handelswaren)
    • Materialart A
    • Materialart B
    • Materialart C
    • Kleinteile/ Normteile
    • Handelsware
  • 41 Gemeinkostenmaterial (Hilfs- und Betriebsstoffe)
    • Hilfsstoffe
    • Betriebsstoffe (ohne Brennstoffe und Energie)
  • 42 Brennstoffe, Energie
    • Brennstoff A
    • Brennstoff B
    • Brennstoff C
  • 43 Löhne und Gehälter
    • Fertigungslöhne
    • Hilfslöhne
    • Gehälter
  • 44 Sozialkosten und sonstige Personalkosten
    • Gesetzliche Sozialkosten
    • Freiwillige Sozialkosten
    • Sonstige Sozialkosten
  • 45 Instandhaltung, verschiedene Leistungen
  • 46 Steuern, Gebühren, Beiträge, Versicherungsprämien
  • 47 Mieten, Verkehrs-, Büro-, Werbekosten (Verschiedene Kosten) usw.
  • 48 Kalkulatorische Kosten
  • 49 Sondereinzelkosten

Je nach geforderter Informationstiefe erfolgt die betriebliche Ausgestaltung des Kostenartenplans. So können zum Beispiel die Kosten für Fertigungsmaterial auf einem Konto in der Finanzbuchhaltung gebucht werden. Im Kostenartenplan wird aber für jede wichtige Materialart eine Kostenart eingerichtet.