Aufgaben der Kostenartenrechnung

 
Die Kostenartenrechnung ist der erste Teilbereich der Kostenrechnung und liefert die Grundlagen für die Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung.

 
Die zentrale Frage der Kostenartenrechnung lautet: Welche Kosten sind in welcher Höhe angefallen?

Aufgaben der Kostenartenrechnung:

  • vollständige überschneidungsfreie Erfassung der Kosten
  • Erfassung der kalkulatorischen Kosten
  • Gliederung der Kosten
  • eindeutige Zuordnung der Kosten
  • Tranfer der Kostendaten zur Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
  • Datenbasis für die Planung und Kontrolle

Die Kostenartenrechnung muss damit klären, welche Kosten bei Anwendung des für die Erfassung geltenden Kostenbegriffs zu erfassen sind. Weiterhin muss die Kostenrechnung festlegen, wie die Kosten unter Beachtung des Verursachungsprinzips zu verrechnen sind. Damit muss die Gliederung der Kostenarten in Einzelkosten und Gemeinkosten bzw. in Variable Kosten und Fixe Kosten die Kostenartenrechnung vornehmen.