Die kalkulatorischen Kosten

 
Nicht alle in der Finanzbuchhaltung erfassten betrieblichen Aufwendungen können in der gleichen Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden.

Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung Kalkulatorische Kosten in der Kosten- und Leistungsrechnung
Bilanzielle Abschreibungen
  • steuerliche, bilanzpolitische Aspekte stehen im Vordergrund
  • auf der Grundlage der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vorgenommen
  • für alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unabhängig davon, ob sie dem eigentlichen Betriebszweck dienen)
  • Abschreibung nur bis zu einem Erinnerungswert von 1 Euro
Kalkulatorische Abschreibungen
  • die tatsächliche Wertminderung soll berücksichtigt werden
  • wird von den Wiederbeschaffungskosten berechnet
  • nur für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die betriebsnotwendig sind
  • wird so lange fortgesetzt wie das Anlagegut im Betrieb Verwendung findet
Zinsaufwendungen (Fremdkapitalzinsen)
  • Herkunft des eingesetzten Kapitals bestimmt die Höhe
  • Zinsen, die für die Nutzung von Fremdkapital entstehen
Kalkulatorische Zinsen
  • Herkunft des eingesetzten Kapitals ist unerheblich
  • Kosten für die Nutzung des betriebsnotwendigen Kapitals
Eingetretene Wagnisverluste Kalkulatorische Wagnisse
In Einzelunternehmungen und Personengesellschaften erhalten mitarbeitende Inhaber bzw. Gesellschafter kein Arbeitsentgelt was als Aufwand in der Finanzbuchhaltung gebucht wird (Sie haben Anspruch auf den Gewinn). Ansatz eines kalkulatorischen Unternehmerlohns in Einzelunternehmungen und Personengesellschaften, um die Vergleichbarkeit mit Kapitalgesellschaften herzustellen.

Kalkulatorische Kosten sind Kosten, denen entweder kein Aufwand (Zusatzkosten) oder aber Aufwand in anderer Höhe (Anderskosten) gegenübersteht.

Kalkulatorische Kosten

Wenn ein Einzelunternehmer oder ein Gesellschafter einer Gesellschaft dem Unternehmen Räume oder ein Gebäude (aus Privatbesitz) unentgeltlich zur Verfügung stellt, muss eine kalkulatorische Miete auf die Räume oder Sachen veranschlagt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Mietkosten in der Kalkulation berücksichtigt werden. Da dabei keine tatsächlichen Mietzahlungen fließen, handelt es sich um kalkulatorische Zusatzkosten. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Miete sollte der Aufwand herangezogen werden, der durch eine Fremdmiete vergleichbarer Gebäude entstehen würde. Es ist damit auch ein Ausgleich für den entgangenen Nutzen durch eine andere Verwendung der Räume.

Damit ergibt sich folgende Übersicht:

Kalkulatorische Kosten
Anderskosten Zusatzkosten
Kosten, denen ein Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht.
  • kalkulatorische Abschreibungen
  • kalkulatorische Zinsen
  • kalkulatorische Wagnisse
  • kalkulatorischer Unternehmerlohn
  • kalkulatorische Miete

Der Ansatz von kalkulatorischen Kosten folgt dem Opportunitätsgedanken. Opportunitätskosten sind Kosten einer entgangenen bzw. nicht genutzten Alternative (Möglichkeit, Opportunität). Durch die gewählte Nutzungsalternative, wurden andere Möglichkeiten aufgegeben.

  • Die kalkulatorischen Zinsen sind ein Ansatz dafür, dass man sein Geld auch anderweitig investieren könnte.
  • Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist ein Ansatz für die entfallene Möglichkeit, woanders zu arbeiten.
  • Die kalkulatorische Miete ist ein Ansatz für die entfallene Möglichkeit, die Räume anderweitig zu nutzen.