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Ohne die Kenntnis der folgenden Grundbegriffe ist ein Verständnis der Kosten- und Leistungsrechnung nicht möglich.
Eine Übersicht zu diesem Thema finden Sie im Kapitel Kostenartenrechnung auf der Seite Kostenbegriff
Während die Finanzbuchhaltung den gesamten Aufwand und Ertrag eines Unternehmens erfasst, betrachtet die Kostenrechnung nur die eigentliche betriebliche Tätigkeit (Betriebszweck - Sachziel).
Die Abgrenzungsrechnung ist die Nahtstelle zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung.
| Finanzbuchhaltung | Abgrenzungsrechnung | Kostenrechnung |
|---|---|---|
| Auf das gesamte Unternehmen bezogen. Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Erträge im Gewinn- und Verlustkonto. | Abgrenzung der neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen. | Auf den Kernbereich der Leistungserstellung und Leistungsverwertung (entsprechend dem Betriebszweck) gerichtet. |
| Ermittlung des Gesamtergebnisses. | Ermittlung des neutralen Ergebnisses (Abgrenzungsergebnis). | Ermittlung des Betriebsergebnisses. |
Nach dem Zeitbezug der verrechneten Kosten unterscheidet man:
Nach dem Sachumfang der verrechneten Kosten unterscheidet man:
| Umfang der Kostenverrechnung | Zeitbezug der Kostenverrechnung | ||
|---|---|---|---|
| Vergangenheitsorientiert | Zukunftsorientiert | ||
| Istkosten | Normalkosten | Plankosten | |
| Verrechnung sämtlicher Kosten auf den Kostenträger | Vollkostenrechnung auf Istkostenbasis | Vollkostenrechnung auf Normalkostenbasis | Vollkostenrechnung auf Plankostenbasis |
| Verrechnung nur bestimmter Kosten auf den Kostenträger | Teilkostenrechnung auf Istkostenbasis | Teilkostenrechnung auf Normalkostenbasis | Teilkostenrechnung auf Plankostenbasis |
Die Teilkostenrechnung unterscheidet sich von der Vollkostenrechnung nicht durch den zugrundeliegenden Kostenbegriff und die Art der Kostenerfassung. Der Unterschied besteht im Umfang der Kostenverrechnung auf die Kostenträger.
Die Plankostenrechnung dient in erster Linie den Zwecken der Betriebskontrolle. Die Gesamtkosten einer Unternehmung werden für eine bestimmte Planungsperiode im Voraus nach Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern differenziert geplant.
| Stufe | Bezeichnung | Zentrale Frage |
|---|---|---|
| Vorstufe | Abgrenzungsrechnung | Was dient dem Betriebszweck? |
| 1. Stufe | Kostenartenrechnung | Welche Kosten sind angefallen? Bei der Kostenartenrechnung handelt es sich eigentlich nicht um eine Rechnung, sondern um eine geordnete Erfassung der Kosten. Unter Kosten wird der Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen pro Periode verstanden, der für die Erstellung der betrieblichen Leistung notwendig ist. |
| 2. Stufe | Kostenstellenrechnung | Wo sind die Kosten angefallen? In der Kostenstellenrechnung wird das Unternehmen abrechnungstechnisch in Teilbereiche (Kostenstellen) untergliedert. Die Zahl der Kostenstellen schwankt wie die Zahl der Kostenarten von Unternehmen zu Unternehmen. |
| 3. Stufe | Kostenträgerrechnung | Wofür sind die Kosten angefallen? (Wer hat die Kosten zutragen?) Die Kostenträgerrechnung hat die Aufgabe, die einzelnen Leistungen sowie das gesamte Produktionsergebnis für einen bestimmten Zeitraum zu beurteilen. Dazu wird die Kostenträgerrechnung in eine Stückrechnung und in eine Zeitrechnung aufgeteilt. |
Einen praktischen Einstieg zum Thema Kostenrechnung liefern folgende Bücher:
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