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Die Plankostenrechnung dient in erster Linie den Zwecken der Betriebskontrolle. Die Gesamtkosten einer Unternehmung werden für eine bestimmte Planungsperiode im Voraus nach Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern differenziert geplant.
Plankosten sind Vorgabekosten für einen bestimmten Beschäftigungspunkt (Planbeschäftigung).
Plankosten sind damit das Produkt aus geplanten Faktormengen und geplanten Faktorpreisen.
Der Soll-Ist-Vergleich ist damit das Kernstück der Plankostenrechnung.
| Plankosten | Geplante Kosten, die bei einer geplanten Beschäftigung (Planbeschäftigung) anfallen dürfen. | Plankosten = Planmenge * Planpreis |
|---|---|---|
| Sollkosten | Geplante Kosten, die bei einer eingetroffenen Beschäftigung (Istbeschäftigung) anfallen dürfen. | Sollkosten = Sollmenge * Planpreis |
| Istkosten auf der Basis von Planpreisen |
Tatsächlicher Verbrauch, bewertet zu Planpreisen. | Istkosten = Istmenge * Planpreis |
| Istkosten auf der Basis von Istpreisen |
Tatsächlicher Verbrauch, bewertet zu Istpreisen. | Istkosten = Istmenge * Istpreis |
Da die Plankosten immer nur für die Planbeschäftigung Gültigkeit haben, ergibt sich ein Problem, wenn die Istbeschäftigung des Abrechnungszeitraums nicht mit der Planbeschäftigung übereinstimmt. Die Plankosten bei Planbeschäftigung müssen dann in Plankosten bei Istbeschäftigung umgewandelt werden. Diese werden als Sollkosten bezeichnet und können dann mit den Istkosten verglichen werden.
Die Ableitung der Sollkosten aus den Plankosten kann nach unterschiedlichen Methoden erfolgen. Das hat zu verschiedenen Formen der Plankostenrechnung geführt.
| Starre Plankostenrechnung | Flexible Plankostenrechnung | |
|---|---|---|
| Flexible Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis | Flexible Plankostenrechnung auf Teilkostenbasis | |
| Diese Form der Plankostenrechnung läßt eine rechnerische Anpassung der Plankosten an Beschäftigungsänderungen nicht zu. Die Plankosten werden nicht auf die Istbeschäftigung umgerechnet. Es erfolgt keine Trennung in fixe Kosten und variable Kosten. Wegen des Fehlens einer Kostenauflösung kann man mit der starren Plankostenrechnung keine Abweichungsanalyse durchführen. | Für die Kostenstellenrechnung erfolgt zur Kostenkontrolle eine Aufteilung in fixe und variable Anteile. Diese Trennung wird aber nicht bei der Kostenträgerrechnung durchgeführt. | Hier erfolgt sowohl in der Kostenstellenrechnung als auch in der Kostenträgerrechnung eine Trennung in fixe und variable Anteile. Die Grenzplankostenrechnung ist eine Weiterentwicklung der flexiblen Plankostenrechnung auf Basis von Teilkosten. |
Einen praktischen Einstieg zum Thema Kostenrechnung liefern folgende Bücher:
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