Die Abgrenzungsrechnung

Grundbegriffe

Der Kontenrahmen als Organisationseinheit des Rechnungswesens hat für das weitere Verständnis eine große Bedeutung. Eine Übersicht zu diesem Thema finden Sie hier:
www.rechnungswesen-info.de/kontenrahmen.html

Durch eine systematische Gliederung der Konten soll eine Verbindung von Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung erreicht werden. Dabei unterscheidet man:

Einkreissystem Zweikreissystem
Der Kontenrahmen integriert die Kosten- und Leistungsrechnung in einem formal geschlossenen Abrechnungskreis mit der Finanzbuchhaltung.
Die Daten der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung werden in einem geschlossenen Abrechnungskreis gemeinsam erfasst und verarbeitet.
Im Einkreissystem ist der Kontenrahmen nach dem Prozessgliederungsprinzip organisiert. Die Kontenklassen orientieren sich an den Phasen des Unternehmensprozesses.
Ein Beispiel ist der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR).
Der Kontenrahmen trennt die Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung abrechnungstechnisch konsequent. Die Kosten- und Leistungsrechnung erhält eine eigene Kontenklasse.
Die Daten der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung werden in zwei in sich geschlossenen Abrechnungssystemen getrennt bearbeitet.
Im Zweikreissystem ist der Kontenrahmen nach dem Abschlussgliederungsprinzip organisiert. Die Kontenklassen orientieren sich an der Gliederung des Jahresabschlusses.
Ein Beispiel ist der Industriekontenrahmen (IKR).

Im Einkreissystem bilden also die Finanzbuchhaltung und die Kosten- und Leistungsrechnung eine Einheit. Das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung setzt sich buchhalterisch aus dem Betriebsergebnis (Kosten- und Leistungsrechnung) und dem neutralen Ergebnis zusammen.

Im Zweikreissystem ist zur Überführung der Werte der Gewinn- und Verlustrechnung in die Kosten- und Leistungsrechnung eine Abgrenzungsrechnung (Überleitungsrechnung) notwendig.

Finanzbuchhaltung
(Rechnungskreis I)
Abgrenzungsrechnung
(Überleitungsrechnung)
Kostenrechnung
(Rechnungskreis II)
Auf das gesamte Unternehmen bezogen. Gegenüberstellung aller Aufwendungen und Erträge im Gewinn- und Verlustkonto. Abgrenzung der neutralen Aufwendungen und Erträge von den Kosten und Leistungen. Auf den Kernbereich der Leistungserstellung und Leistungsverwertung (entsprechend dem Betriebszweck) gerichtet.
Ermittlung des Gesamtergebnisses. Ermittlung des neutralen Ergebnisses (Abgrenzungsergebnis). Ermittlung des Betriebsergebnisses.

Aufspaltung des Gesamtergebnisses

Aufspaltung des Gesamtergebnisses

Stufen der Abgrenzung

Unternehmensbezogene Abgrenzung Betriebsbezogene Abgrenzung
Abgrenzung der betriebsfremden Aufwendungen und Erträge Abgrenzung der außerordentlichen und periodenfremden Aufwendungen und Erträge Kostenrechnerische Korrekturen durch den Ansatz kalkulatorischer Kosten
- - Sachliche Abgrenzung - - Wertmäßige Abgrenzung

Abgrenzung der betriebsfremden Aufwendungen und Erträge

Es werden jene Aufwendungen und Erträge herausgefiltert, die in keinem Zusammenhang mit dem Betriebszweck stehen. Sie entstehen also bei der Verfolgung betriebsfremder Ziele.

Betriebsfremde Erträge Betriebsfremde Aufwendungen
Das betrifft vor allem alle Erträge aus nicht betriebsnotwendigem Vermögen. Aufwendungen die in keinem Zusammenhang zur Leistungserstellung stehen.

Beispiele:

  • Erträge aus Beteiligungen
  • Erträge aus Finanzanlagen
  • Währungsgewinne
  • Erträge aus Wertpapierverkäufen
  • Mieterträge aus Werkswohnungen
  • Pachten aus betrieblich nicht genutzten Grundstücken

Beispiele:

  • Spenden
  • Zinsaufwendungen
  • Abschreibungen auf Finanzanlagen
  • Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen
  • Aufwendungen für nichtbetriebliches Anlagevermögen

Abgrenzung der außerordentlichen und periodenfremden Aufwendungen und Erträge

Diese Abgrenzung ist notwendig um den Grundsatz der Kontinuität und das Periodisierungsprinzip zu erfüllen.

Die Vergleichbarkeit der Werte verschiedener Perioden muss gewährleistet sein. Erträge der jeweiligen Periode müssen den entsprechenden Aufwendungen gegenübergestellt werden.

Außerordentliche oder periodenfremde Erträge Außerordentliche oder periodenfremde Aufwendungen
Außerordentliche Erträge stehen zwar mit der Leistungserstellung in einem Zusammenhang, fallen aber unregelmäßig und nur vereinzelt an. Periodenfremd bedeutet, dass die Erträge aus einer anderen Periode stammen. Außerordentliche Aufwendungen fallen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit an. Sie treten also nur vereinzelt oder unregelmäßig bzw. in ungewöhnlicher Höhe auf. Periodenfremd bedeutet, dass die Aufwendungen aus einer anderen Periode stammen.
  • Erträge aus Zuschreibungen beim Anlage- und Umlaufvermögen
  • Erträge aus dem Verkauf betrieblicher Vermögenswerte (Verkauf über Buchwert)
  • Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
  • Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen (Eingang berichtigter Forderungen)
  • Steuerrückzahlungen durch das Finanzamt
  • Außerplanmäßige Abschreibungen
  • Verluste aus dem Verkauf betrieblicher Vermögenswerte (Verkauf unter Buchwert)
  • Aufwendungen für hohe Schadensfälle
  • Aufwendungen für die Umstrukturierung von Betriebsteilen
  • Prozesskosten die über der dafür gebildeten Rückstellung liegen
  • Gewerbesteuernachzahlungen

Die wertmäßige Abgrenzung (kostenrechnerische Korrekturen)

Nicht alle in der Finanzbuchhaltung erfassten betrieblichen Aufwendungen können in der gleichen Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden.

Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung Kalkulatorische Kosten in der Kosten- und Leistungsrechnung
Bilanzielle Abschreibungen
  • steuerliche, bilanzpolitische Aspekte stehen im Vordergrund
  • auf der Grundlage der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vorgenommen
  • für alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unabhängig davon, ob sie dem eigentlichen Betriebszweck dienen)
  • Abschreibung nur bis zu einem Erinnerungswert von 1 Euro
Kalkulatorische Abschreibungen
  • die tatsächliche Wertminderung soll berücksichtigt werden
  • wird von den Wiederbeschaffungskosten berechnet
  • nur für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die betriebsnotwendig sind
  • wird so lange fortgesetzt wie das Anlagegut im Betrieb Verwendung findet
Zinsaufwendungen (Fremdkapitalzinsen)
  • Herkunft des eingesetzten Kapitals bestimmt die Höhe
  • Zinsen, die für die Nutzung von Fremdkapital entstehen
Kalkulatorische Zinsen
  • Herkunft des eingesetzten Kapitals ist unerheblich
  • Kosten für die Nutzung des betriebsnotwendigen Kapitals
Schwankende Anschaffungspreise Ansatz von Verrechnungspreisen
Eingetretene Wagnisverluste Kalkulatorische Wagnisse
In Einzelunternehmungen und Personengesellschaften erhalten mitarbeitende Inhaber bzw. Gesellschafter kein Arbeitsentgelt was als Aufwand in der Finanzbuchhaltung gebucht wird (Sie haben Anspruch auf den Gewinn). Ansatz eines kalkulatorischen Unternehmerlohns in Einzelunternehmungen und Personengesellschaften, um die Vergleichbarkeit mit Kapitalgesellschaften herzustellen.