Vollkostenrechnung

 
Bei der Kostenartenrechnung handelt es sich eigentlich nicht um eine Rechnung, sondern um eine geordnete Erfassung der Kosten. Die Unterscheidung in Einzel- und Gemeinkosten ist die Grundlage der Vollkostenrechnung, deren wesentliches Interesse in der Kalkulation liegt.

Das Hauptmerkmal der Gemeinkosten ist, dass sie nicht direkt den Kostenträgern zugeordnet werden können. Um durch die Kalkulation die Selbstkosten und die Angebotspreise bestimmen zu können, muss die Zurechnung der Gemeinkosten über Zuschlagssätze erfolgen.

In der Kostenstellenrechnung wird das Unternehmen abrechnungstechnisch in Teilbereiche (Kostenstellen) untergliedert. Die Zahl der Kostenstellen schwankt wie die Zahl der Kostenarten von Unternehmen zu Unternehmen. Die Gemeinkosten werden mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) auf die Kostenstellen verteilt. Der BAB ist zeilenweise nach Kostenarten und spaltenweise nach Kostenstellen gegliedert.

Kosten entstehen letztendlich, weil ein Unternehmen bestimmte Leistungen erbringt. Für die Kostenrechnung sind die Produkte oder Dienstleistungen Kostenträger, welche die von ihnen verursachten Kosten zu tragen haben. Die Kostenträgerrechnung hat daher die Aufgabe, die einzelnen Leistungen sowie das gesamte Produktionsergebnis für einen bestimmten Zeitraum zu beurteilen. Dazu wird die Kostenträgerrechnung in eine Stückrechnung und in eine Zeitrechnung aufgeteilt.