Die Personalkosten

 

Personalkosten
Personal­basiskosten (Arbeits­entgelte) Personal­zusatzkosten (Personal­nebenkosten) Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Löhne
  • Fertigungs­löhne
  • Hilfs­löhne
Gehälter
  • Produktiv-Gehälter (Fertigungs­gehälter)
  • Nichtproduktiv-Gehälter
Sozialkosten
  • gesetzlich
  • tariflich
  • freiwillig
Sonstige
In Einzel­unternehmungen und Personen­gesellschaften erhalten mitarbeitende Inhaber bzw. Gesellschafter kein Arbeits­entgelt was als Aufwand in der Finanz­buchhaltung gebucht wird. Der Ansatz eines kalkulatorischen Unternehmer­lohns in Einzel­unternehmungen und Personen­gesellschaften stellt die Vergleich­barkeit mit Kapital­gesellschaften wieder her.

Zu den Personalkosten zählen alle Kosten, die durch Inanspruchnahme menschlicher Arbeitsleistungen anfallen. Wegen ihrer absoluten Höhe sind die Personalkosten sehr genau zu erfassen und zu gliedern. Wichtige Unterlagen liefert die Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Zurechenbarkeit der Personalkosten auf die Kostenträger

Werden Fertigungslöhne als Akkordlohn oder Prämienlohn gezahlt ist die Zuordnung zu den Einzelkosten unproblematisch. Wenn die Fertigungslöhne als Zeitlohn gezahlt werden, kann eine Zuordnung zu den Gemeinkosten notwendig sein. Hilfslöhne werden den Gemeinkosten zugerechnet.

Gehälter als zeitabhängige Entgelte werden ebenfalls den Gemeinkosten zugerechnet. Personalzusatzkosten und der kalkulatorische Unternehmerlohn werden auch den Gemeinkosten zugerechnet.

Personalzusatzkosten (Personalnebenkosten)

Hier finden Sie ein Schema zur Berechnung der Personalzusatzkosten.

Gesetzliche Personalzusatzkosten:

Tarifliche Personalzusatzkosten

Personalzusatzkosten aufgrund freiwilliger Leistungen