Die Kostenverteilungsmethode

 
Die Kostenverteilungsmethode ist ein Verfahren der Kuppelkalkulation. Die Kuppelkalkulation will die Gesamtkosten des Kuppelproduktionsprozesses auf die Kuppelprodukte verteilen. Bei Kuppelproduktion sind zwar die Gesamtkosten, nicht aber die Kosten der einzelnen Kuppelprodukte feststellbar. Damit sind die Kosten der Kuppelproduktion Kostenträgergemeinkosten.

Kuppelproduktion ist eine Verbundproduktion. Das ist ein Produktionsprozess, in dem aus verfahrenstechnischen oder naturgesetzlichen Gründen zwei oder mehrere Produkte gemeinsam anfallen.
Beispiele:

  • Produktion von Benzin, Dieselkraftstoff und Schweröl bei der Verarbeitung von Erdöl
  • Erzeugung von Strom und Wärme im Heizkraftwerk

Die Kostenverteilungsmethode wird angewendet, wenn mehrere Hauptprodukte anfallen. Die Kosten werden mithilfe von Äquivalenzziffern verteilt. Als Schlüsselgrößen kommen Marktpreise, Produktionsmengen oder technische Größen zur Anwendung.

Beispiel:
Ein Unternehmen stellt drei gleichwertige Produkte in einem Kuppelproduktionsprozess her.

Produkt produzierte Menge Marktpreis pro Mengeneinheit
X 10.000 10
Y 5.000 15
Z 5.000 20

Die Kosten des Kuppelproduktionsprozesses betragen 110.000 €

Verteilung auf der Grundlage von Marktpreisen

Es ergeben sich 275.000 Rechnungseinheiten (Umsatz).
Die Kosten pro Rechnungseinheit betragen 0,40 € (110.000 € / 275.000).

Produkt produzierte Menge Äquivalenz­ziffer
(Markt­preis pro Mengen­einheit)
Rechnungs­einheiten
(Umsatz)
Kosten pro Mengen­einheit Produkt­kosten
(Menge * Kosten pro Mengen­einheit)
X 10.000 10 100.000 4 € (10 * 0,40 €) 40.000 €
Y 5.000 15 75.000 6 € (15 * 0,40 €) 30.000 €
Z 5.000 20 100.000 8 € (20 * 0,40 €) 40.000 €
Summe: 275.000   110.000 €

Bei der Gesamtsumme muss sich wieder die Ausgangszahl (Kosten des Kuppelproduktionsprozesses) ergeben.

Wenn eine klare Unterscheidung in ein Hauptprodukt und ein oder mehrere Nebenprodukte möglich ist, kommt die Restwertmethode zum Einsatz.

Die Kosten der Kuppelproduktion können den Kuppelprodukten nicht verursachungsgerecht zugerechnet werden. Damit ist jede Kuppelkalkulation willkürlich.