Die Gemeinkosten

 
Die Unterscheidung in Einzel- und Gemeinkosten ist die Grundlage der Vollkostenrechnung, deren wesentliches Interesse in der Kalkulation liegt.

Einzelkosten lassen sich den Kostenträgern direkt zurechnen. Gemeinkosten können den Kostenträgern (Kalkulationsobjekt, Leistungseinheit) nicht direkt zugerechnet werden, sondern nur über Zuschlagsätze.

Es gibt echte und unechte Gemeinkosten.

Echte Gemeinkosten Unechte Gemeinkosten
Die Kosten sind aus grundsätzlichen Gründen einem Kostenträger nicht direkt zurechenbar.
Hauptgrund: Es besteht kein direkter Zusammenhang.
Die Kosten könnten eigentlich einem Kostenträger direkt zugeordnet werden.
Der damit verbundene Arbeitsaufwand ist aber zu hoch.
Beispiel:
Das Gehalt der Büroangestellten in einem Handwerksbetrieb hat keinen direkten Bezug zu den Endprodukten.
Beispiel:
Kleinmaterialien bei der Möbelherstellung in einer Tischlerei lassen sich zwar exakt erfassen, aber nur mit einem sehr hohen Aufwand.

Fixe Kosten sind immer Gemeinkosten. Gemeinkosten können aber auch variable Kosten sein. Damit gilt:

Einzel- und Gemeinkosten sowie variable und fixe Kosten

Die Zuschlagskalkulation schlägt Gemeinkosten mit Hilfe der zuvor im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ermittelten Zuschlagssätze auf die Einzelkosten auf.
Grundprinzip: Zuschlagssatz = Gemeinkosten / Einzelkosten

Damit gilt folgendes Schema:
   Einzelkosten des Auftrages
+ Gemeinkostenzuschlag gemäß Zuschlagssatz
= Selbstkosten