Die fixen Kosten

Grundsätzliches

 
Die Unterscheidung in fixe und variable Kosten ist die Grundlage der Teilkostenrechnung, deren wesentliches Interesse in der Deckungsbeitragsrechnung und der Gewinnschwellenrechnung liegt.

Wenn die Kostenrechnung als Hilfsmittel unternehmerischer Entscheidungen eingesetzt werden soll, muss sie Auskunft geben können, wie sich der Gesamtkostenblock bei Beschäftigungsschwankungen verändert.

Dazu muss der Gesamtkostenblock in fixe und variable Kosten aufgeteilt werden. Mischkosten sind Kosten, die sich aus variablen und fixen Bestandteilen zusammensetzen.

Als "fix" oder beschäftigungsunabhängig wird der Teil der Kosten bezeichnet, der sich bei einem Anstieg oder Rückgang der Kapazitätsauslastung (Beschäftigung) nicht mit verändert. Die fixen Kosten fallen also immer in der gleichen Höhe an. Mieten, Versicherungsbeiträge und Gehälter wären Beispiele dafür. Diese Kosten entstehen auch dann, wenn nicht produziert wird. Deshalb bezeichnet man sie häufig auch als Bereitschaftskosten.

Bezogen auf den einzelnen Kostenträger (Leistungseinheit) sind die fixen Kosten aber beweglich. Sie verteilen sich bei einem Anstieg der Beschäftigung besser. Nehmen wir als Beispiel eine Tischlerei. Wir unterstellen eine Monatsmiete von 5.000 Euro. Wäre das Gebäude im Eigentum der Firma würde ein entsprechender Abschreibungsbetrag zu Buche schlagen. Wir unterstellen zur Vereinfachung, dass nur eine Erzeugnisart hergestellt wird.

Produzierte Erzeugnisse in Stück Fixe Kosten in Euro
Gesamt je Stück
1
10
50
100
200
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
500
100
50
25

Intervallfixe Kosten (Sprungfixe Kosten)

Intervallfixe Kosten (Sprungfixe Kosten) bleiben innerhalb bestimmter Beschäftigungsintervalle unverändert. Beim Überschreiten der Kapazitätsobergrenze steigen diese Kosten jedoch sprunghaft an, und bleiben dann innerhalb dieses neuen Beschäftigungsintervalls konstant. Die Kostenfunktion nimmt in diesem Fall einen treppenartigen Verlauf an. Das ist darauf zurückzuführen, dass bestimmte Kosten nicht beliebig teilbar sind, sondern nur in ganzen Einheiten verändert werden können.

Intervallfixe Kosten (Sprungfixe Kosten) bleiben innerhalb bestimmter Beschäftigungsintervalle unverändert.

Bei der Anschaffung einer neuen Maschine entstehen neue Kosten. Diese bleiben innerhalb des neuen Beschäftigungsintervalls konstant.

Kostenremanenz

Bei abnehmender Beschäftigung sinken die Kosten nicht im gleichen Maße. Die zuvor angeschafften Maschinen erzeugen Kosten, die sich nicht so einfach wieder abbauen lassen.

Bei rückläufiger Beschäftigung gehen die Kosten erst mit einer zeitlichen Verzögerung zurück. Gründe:

  • Abschreibungen für stillgelegte Maschinen
  • Kündigungsfristen für Räume
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Fixe Kosten und Gemeinkosten

Fixe Kosten sind immer Gemeinkosten. Gemeinkosten können aber auch variable Kosten sein. Damit gilt:

Einzel- und Gemeinkosten sowie variable und fixe Kosten

oder:

Einzelkosten sind stets variable Kosten. Fixe Kosten sind immer Gemeinkosten.

Nutzkosten und Leerkosten

Die Kennzahl Beschäftigungsgrad gibt Auskunft über die Auslastung von Kapazitäten. Das Maß der Auslastung der Kapazität ist der Beschäftigungsgrad. Es gilt:

Beschäftigungsgrad = Istbeschäftigung / Kannbeschäftigung *100%

Die Nutzkosten sind der Teil der Fixkosten, der auf die in Anspruch genommene Kapazität entfällt. Der nicht genutzte Teil der Kapazität verursacht auch Kosten, diese werden als Leerkosten bezeichnet.